Steuer und Versicherung bei Minijobs 2017/2018

Sozialabgaben bei Minijobs 2017/2018

Arbeitgeber haben fast gar keine Abgaben, wenn Sie einen Minijobber “kurzfristig (also nicht länger als 70 Tage im Jahr) einstellen.
So ist zum Beispiel kein Pauschalbeitrag bzw. Abgaben an die Krankenversicherung (KV) zu zahlen. Ebenso: Kein Beitrag an PV oder RV

Als gewerblicher Arbeitgeber eines kurzfristigen Minijobbers fallen nur 3 Umlagen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen an.
1. Bei Krankheit („U1“=0,9%):
Grund: Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit des Minijobbers. Diese Umlage ist nur zu zahlen, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen dauert.
Und
2. Bei Schwangerschaft bzw. Mutterschaft („U2“=0,3%):
Grund: Ausgleich der Aufwendungen des Arbeitgebers bei Schwangerschaft/Mutterschaft. Diese Umlage zahlen Sie auch für männliche Minijobber!
Und schließlich die “Umlage 3” mit 0,09% für den Fall einer Insolvenz.

Außerdem: der kurzfristig beschäftigte Minijobber muss auch keine Abgaben zur Sozialversicherung zahlen.

Besteuerung kurzfristiger Minijobs im Gewerbe

Individuelle Lohnsteuer oder Pauschale von 25 Prozent?
Kurzfristige Minijobs können auf zwei Arten besteuert werden:
1.) Individuell nach der Steuerklasse Ihres Minijobbers oder
2.) mit einer pauschalen Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent.

1. Individuelle Lohnsteuer nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers
Die Lohnsteuer bestimmt sich in der Regel nach der Lohnsteuerklasse Ihres Minijobbers, sofern Sie von der pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent keinen Gebrauch machen.

2. Pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent
Erfüllt der kurzfristige Minijob folgende Vorgaben, ist eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent möglich:
– Ihr Minijobber ist gelegentlich – nicht regelmäßig wiederkehrend – bei Ihnen beschäftigt.
– Die Beschäftigung dauert nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage.
– Der maximale Verdienst liegt durchschnittlich bei 72 Euro pro Arbeitstag.

Oder:

– Der kurzfristige Minijob wird zu einem Zeitpunkt, den Sie nicht vorhersehen können, sofort erforderlich.
– Der durchschnittliche Stundenlohn beträgt maximal zwölf Euro.

Treffen diese Vorgaben auf eine Beschäftigung zu, können Sie als Arbeitgeber auch dann die Pauschalsteuer anwenden, wenn diese sozialversicherungsrechtlich nicht als kurzfristiger Minijob gilt.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Minijobber berufsmäßig arbeitet – oder – die Zeitgrenzen durch Vorbeschäftigungen überschreitet.

Wichtig zu wissen:
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag müssen Sie als Arbeitgeber separat zusätzlich an das zuständige Finanzamt zahlen.

Das Finanzamt ist zuständig Unabhängig davon, ob Sie den kurzfristigen Minijob individuell oder pauschal versteuern, ist das Finanzamt zuständig und damit auch Ihr Ansprechpartner für alle weiteren Informationen. Direkte Hilfe bietet zum Beispiel ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Anwaltskanzlei für Steuerrecht oder Steuerberatung.