Was ändert sich für Minijobber 2018 steuerlich?

Steuer- und Sozialleistungen 2018 – was ändert sich für Minijobber?

Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Frist für alle Steuererklärungen: Diese müssen dann erst bis zum 31.07.2018 für das Vorjahr eingegangen sein.
Auch Neu: Belege müssen nicht mehr zwingend vorgelegt werden

Pünktlich zum Jahreswechsel 2018 ändern sich auch einige Kennzahlen für die Steuer 2018

Stichwort Jahresarbeitsentgeltgrenze:
Ab wann gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung? Der Wert wurde von 57.600 Euro Entgelt auf 59.400 Euro für das Jahr 2018 erhöht.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung ändert sich 52.200 Euro auf jährlich 53.100 Euro im Jahr 2018. Eine Minderung auf 1% gibt es beim Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2018. Vormals war der BEitrag 0,1% höher.Die Bezugsgrößen für die Sozialversicherung wurde auf 36.540 Euro angehoben.

Für 2018 wurde der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls um 0,1% auf 18,6% gesenkt.

Renten- und Arbeitslosenversicherung
Im Westen Deutschlands wurden die Beitragsbemessungsgrenze um 1.800€ auf 78.000 Euro erhöht. Im Osten Deutschlands um 1.200 Euro auf 69.600 Euro jährlich. Die Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung steigt um 4% auf 72%.

Stichwort steuerlicher Freibetrag 2018
Der Grundfreibetrag steigt monatlich um 180 Euro auf 9.000 Euro, der monatliche Regelsatz steigt auf 416 Euro.
Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.428 Euro

Midijob un Minijob
Im Midijob, bzw. Gleitzonenjob steigt der Gleitzonenfaktorvon 0,7509 auf 0,7547

Für Minijobs allgemein gilt:
Die Insolvenzgeldumlage verringert sich für den Arbeitgeber von 0,09% auf 0,06%