Steuer und Versicherung bei Minijobs 2017/2018

Sozialabgaben bei Minijobs 2017/2018 Arbeitgeber haben fast gar keine Abgaben, wenn Sie einen Minijobber “kurzfristig (also nicht länger als 70 Tage im Jahr) einstellen. So ist zum Beispiel kein Pauschalbeitrag bzw. Abgaben an die Krankenversicherung (KV) zu zahlen. Ebenso: Kein Beitrag an PV oder RV Als gewerblicher Arbeitgeber eines kurzfristigen Minijobbers fallen nur 3 Umlagen zum Ausgleich Ihrer Aufwendungen an. 1. […]

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