Koalitionsvertrag CDU und SPD – was die GroKo für Jobs bedeutet

Sachgrundlose Befristung – was bedeutet das?

Nach langem hin – und her: Die Koalitionsverhandlungen sind vorbei, ein Kompromiss bei der sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen ist entstanden.

Der Plan der SPD:
Durch die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird die Zahl der befristeten Jobs insgesamt gesenkt. Aktuell arbeitet etwa jeder sechste Arbeitnehmer zwischen 24 und 35 Jahren befristet.

Die Union…
lehnte bisher eine Abschaffung ab, da Arbeitgeber andernfalls ein Instrument zum flexiblen Einsatz von Arbeitskräften verlieren würden.

Der Kompromiss bei den Verhandlungen:

“Sachgrundlos befristete” Arbeitsverhältnisse werden zünftig gesetzlich auf eineinhalb statt bisher auf zwei Jahre begrenzt. Außerdem: endlose Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen sollen abgeschafft werden.

Zukünftig dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Mitarbeitern demnach nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Ab 250 Mitarbeitern wird die Obergrenze angeblich sogar bei 2 Prozent der Beschäftigten liegen.

Auf kurzfristige Beschäftigungen im Rahmen eines Minijobs hat der Kompromiss bisher keine Auswirkung. Der Minijob ist zwar eine befristete Festanstellung, jedoch ohne Sozialabgaben. Da die Befristung bereits gesetzlich festgeschrieben ist (2018: 70 Tage, ab 2019 nur noch 50 Tage) und hier meist Studenten und Nebenjobber in Nebenjobs betroffen sind, wäre ein weitere Eingriff in dieses flexible Arbeitsmodell kontraproduktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.