556 Euro Minijob – Abgaben an KV, RV, etc.

Die Verdienstgrenzen im Minijob bzw. Gleitzonenjob und Abgaben an Kranken- und Rentenversicherung ändern sich immer wieder. Zugleich ist es wichtig, diese Werte zu kennen, um den maximalen Verdienst für sich persönlich errechenn zu können.

 

Mindestlohn 2025: Das hat sich geändert!

 

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  => Minijobs 2025: Neue Verdienstgrenze (556 € Minijob)

 


Nachfolgende Informationen und Angaben sind historisch, können aber bereits überholt sein. Alle aktuellen Informationen zu Verdienstgrenze und Mindestlohn finden Sie in den Links oben.


 

Minijob 538€
Arbeitgeber gewerblicher Minijob Arbeitnehmer
15% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 3,6%
13% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0
individueller Unfallversicherungsbeitrag
0% Arbeitslosenversicherung 0
0% Pflegeversicherung 0
1,10% Umlage 1 (U1= Krankheit) 0
0,24% Umlage 2 (U2=Schwangerschaft bzw. Mutterschaft) 0
0,06% Insolvenzgeldumlage 0
2% Pauschsteuer 0

Bei Minijobs in Privathaushalten sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung niedriger als bei gewerblichen Minijobs.

Arbeitgeber Privathaushalt Minijob Arbeitnehmer
5% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 13,6%
5% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0
1,60% pauschaler Unfallversicherungsbeitrag 0
0 Arbeitslosenversicherung 0
0 Pflegeversicherung 0
1,10% Umlage 1 (U1= Krankheit ) 0
0,24% Umlage 2 (U2=Schwangerschaft bzw. Mutterschaft) 0
0,00% Insolvenzgeldumlage 0
2% Pauschsteuer 0