Frage von Julius1998:
Hallo zusammen,
man hat mir einen Minijob in einer Kinderboutique angeboten. Arbeitszeiten zwischen 8 und 13 Stunden, je nach bedarf. Gehalt 9,50 Euro pro Stunde. Bezahlt werden nur die geleisteten Stunden. Bei Urlaub oder wenn man krank ist, gibt es keinen Lohn. Wie-viele Urlaub stehen mir bei dieser Regelung zu?
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Antworten & Kommentare
Das ist rechtlich so nicht erlaubt.
Grundsätzlich ist ein Minijob einer FESTANSTELLUNG gleichzusetzen.
Das bedeutet:
1. Du hast gesetzlichen Urlaubsanspruch
2. Wenn du krank bist, erhältst Du trotzdem Deinen Lohn
3. es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen