• Das ist rechtlich so nicht erlaubt.
    Grundsätzlich ist ein Minijob einer FESTANSTELLUNG gleichzusetzen.

    Das bedeutet:
    1. Du hast gesetzlichen Urlaubsanspruch
    2. Wenn du krank bist, erhältst Du trotzdem Deinen Lohn
    3. es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen

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