Nein! Die Regelung für kurzfristige Beschäftigung (Minijob) ändert sich nicht. Es war zwar vorgesehen, die 70 Tage auf 50 Tage zu verkürzen – im September hat sich jedoch die Bundesregierung für ein “weiter so” entschieden!
Zum Jahreswechsel bleibt also alles beim Alten. Die Befristung für kurzfristige Minijobs bleibt ab dem 1. Januar 2019 bei 70 Tage.
Ab 2019 liegt eine kurzfristige Beschäftigung (Minijob) nur noch dann vor, wenn die Beschäftigung seit ihrem Beginn auf längstens drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet ist.
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