70 Tage Befristung bei Minijobs – Qualifizierungschancengesetz

Eigentlich war die 70 Tage Regelung für kurzfristige Minijobs nur vorübergehend vorgesehen und sollte 2018 wieder auf 50 Tage befristet werden. Der Koalitionsausschuss von CDU /SPD hat aber am beschlossen, diese „Übergangsregelung“ unbefristet zu verlängern.

70 Tage (oder 3 Monate) kurzfristige Beschäftigung auch 2019 möglich

Die 70-Tage Regelung hat sich bewährt, das sieht auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann so; “(…)Saisonbetriebe haben die Chance, ihren saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Ohne diese Saisonarbeitskräfte könnten Betriebe mit arbeitsintensiven Kulturen dicht machen.”

Mit dem Beschluss des Bundestags zum Qualifizierungschancengesetz wurden somit die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigung dauerhaft auf drei Monate oder 70 Tage angehoben.