(m/w/d) gesucht – Arbeitsrecht in der Stellenbeschreibung

Schon im November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht ein “drittes Geschlecht” für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität “positiv” eintragen zu lassen, so die Karlsruher Richter. Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht.

 

Ab 2019 – Folgen für die Formulierung bei Stellenanzeigen (Gleichbehandlungsgrundsatz)
Student/in, Arbeiter/in oder Student/Studentin, Arbeiter/Arbeiterin oder Helfer (m/w)? Zur Vermeidung der Diskriminierung von Frauen gegenüber Männern auf dem Arbeitsmarkt mussten einige Anpassungen in der Formulierung von Stellenanzeigen gemacht werden. Nun scheint es nur folgerichtig zu sein, dass das Gesetz auch auf intersexuelle Menschen ausgeweitet wird.

“X” oder “D” – Ergänzung einer Stellenanzeigen um drittes Geschlecht
Auch für Stellenanzeigen hat die Entscheidung Gewicht. Zum 01.01.2019 tritt die neue Fassung des Personenstandsgesetzes in Kraft, in dem ein drittes Geschlecht mit der Bezeichnung „divers“ gesetzlich anerkannt wird. X bedeutet “unbestimmt” und existiert nach §22 Absatz 3 des Personenstandgesetzes bereits schon länger im Geburtenregister/Einwohnermelderegister als “Platzhalter”, um dann später ein Merkmal “m” oder “w” eintragen zu können. Das “d” bedeutet hingegen “divers” und wird ab Januar 2019 auch in der Gleichbehandlung bei Formulierungen verbindlich!

Zwar wurde “m/w/x” oder “m/w/d” im November 2018 von 25,73% der Personalabteilungen so in die Stellenbeschreibung geschrieben, aber dennoch gilt auch unsere Empfiehlung, Stellenanzeigen geschlechtsneutral zu formulieren. Sollte der Jobtitel um das dritte Geschlecht erweitert werden, ist es den Unternehmen überlassen, wie sie die Erweiterung bezeichnen. Möglich sind beispielsweise m/w/x oder m/w/d.

 

Der Unterschied in der Praxis:

Das Problem in der Formulierung ist ja nicht neu. Während eine „Versicherungskauffrau“ noch einfach in einer Jobanzeige abzubilden ist, wird es bei der Stellenbeschreibung „Kaufmännischer Leiter“ schon schwieriger:

„Kaufmännischer Leiter (m/w)“ (oder auch „w/m“) passt irgendwie nicht.
Auch „Kaufmännische/r Assistent/in“ klingt seltsam.
Ein Mann ist per se männlich. Da hilft auch ein “w” nicht weiter, so müsste es ja sogar „Kaufmännin“ heißen. Oder in unserem Beispiel müsste es lauten:
“Kaufmännischer Leiter” oder “Kauffrauliche Leiterin”.

 

Die Statistik* (November 2018):

    • Für das Dritte Geschlecht hat sich nach Erkenntnis der Jobbörsen “nebenjobs.net” und “studentenjobs.net” das Wort “divers” in der Genderbezeichnung durchgesetzt:
    •  62% der Stellenanzeigen führen eine geschlechtsspezifische Ansprache entweder in einer Erweiterung “Schüler/in” oder in der Doppelformulierung “Student/Studentin”.
    • davon sind 23% bereits mit divers-“d”oder unbestimmt-“x” zusätzlich gekennzeichnet.
    •  38% der Formulierungen sind entweder sehr allgemein (“Küchenhilfe”) oder nur auf eine Geschlechterformulierung ausgerichtet, z.B. “Nachhilfelehrer”.
(Quelle: nebenjobs.net, studentenjobs.net, gelegenheitsjobs.de, hilfskräfte.de, aushilfsjobs.net)

 

Viele Personaler lösen das Formulierungsproblem mit unspezifischen Formulierungen, z.B.:
– “Küchenhilfe, Küchenhilfen”
– “Hilfskraft, Hilfskräfte”
– “Reinigungskraft”
– “Servicekraft”
etc.

Folgende Formulierungen werden immer seltener:
– “Empfangsdame (m/w)” gesucht
– “Krankenschwester (m/w)” gesucht
– “weiblicher Kellner gesucht”

Vermutlich wird sich die Bezeichnung (m/w/d) durchsetzen, egal, was davor für ein Wort steht, z.B.:

Promoter (m/w/d)