Frage von retwo
Ich habe über Weihnachten gearbeitet und kam damit weit über 450€. Nach Weihnachten habe ich dann einen neuen Vertrag bekommen (Minijob), weil ich monatlich nicht über 450€ kommen möchte (Student).
Ende Januar habe ich dann für zwei Tage gearbeitet und auf meiner Gehaltsabrechnung wurde mir Lohnsteuer und Krankenkasse abgezogen..
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Antworten & Kommentare
Das sind 2 unterschiedliche Themen auch bei einem Minijob.
Frage vorab: Hast du einen Minijob VERTRAG Deines Arbeitgebers von der Bundeknappschaft unterschieben? Wenn nein, hast Du wohl auch keinen Minijob, bzw. bist so bei der Minijobzentrale nicht gemeldet.
1.) Auf Lohnsteuer kann man bei einem Minijob zwar abrechnen, ist aber im Normalfall alles andere als sinnvoll.
2.) Wenn Du keinen "Haupt" Arbeitgeber hast, der Dich ohnehin schon krankenversichert, musst du das leider selbst machen:
Pflichtversicherung in der GKV
beitragsfreie Familienversicherung
freiwillige Krankenversicherung ( GKV oder PKV )
Das heißt also: der Minijob-Arbeitgeber zahlt seinen Anteil zur KV, Du musst Deinen auch selbst zahlen (außer- wie gesagt- Du bist schon durch eine andere versicherungspflichtige Beschäftigung versichert)