Frage von Jörg J.:
Hallo,
ich habe eine Frage zur Aufnahme eines Nebenjobs (450€).
In meiner Hauptbeschäftigung hatte ich 6 Monate Kurzarbeit aufgrund von Corona.
Ab November wird wieder voll gearbeitet.
Wenn ich im November einen Nebenjob beginne und es z.B. im Januar 2021 wieder zu Kurzarbeit kommt, würde mir dann der Verdienst des Nebenjobs mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden ?
Gruß
Jörg
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