Sind eigentlich alle Jobs mit geringem Monatseinkommen sozialversicherungsrechtlich Mini- oder Midijobs?

Frage von Peter:

Hallo,

sind eigentlich alle Jobs mit geringem Monatseinkommen sozialversicherungsrechtlich Mini- oder Midijobs? Oder könnte man einen Job mit z.B. 350 EUR Monatsgehalt auch als normales Angestelltenverhältnis führen (bzgl. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung)?

Vielen Dank

Peter

  • Hallo Peter,

    grundsätzlich muss kein Job (z.B. mit Verdienst von 350€ oder ähnlich) als Minijob geführt und abgerechnet werden.
    Auch bei einem Verdienst von z.B. 600€ (Midijob) in der Gleitzone muss man das nicht machen.

    Es wäre jedoch günstiger in jedem Fall von der Abgabenseite her, da sonst auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

    Außerdem:
    Auch in einem Minijob muss man Beiträge zur Krankenversicherung abführen (außer man ist schon durch seinen Hauptjob versichert).
    Rentenversicherungspflicht besteht außerdem seit 2013 bei 450€ Minijobs – hier kann man sich aber auf Antrag befreien lassen.

    Aber: Der Arbeitnehmer/Minijobber zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
    Und der Verdienst ist steuerfrei!