Wird der Verdienst des Nebenjobs mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet?

Frage von Jörg J.:

Hallo,
ich habe eine Frage zur Aufnahme eines Nebenjobs (450€).
In meiner Hauptbeschäftigung hatte ich 6 Monate Kurzarbeit aufgrund von Corona.
Ab November wird wieder voll gearbeitet.
Wenn ich im November einen Nebenjob beginne und es z.B. im Januar 2021 wieder zu Kurzarbeit kommt, würde mir dann der Verdienst des Nebenjobs mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet werden ?
Gruß
Jörg

  • Hallo Jörg,

    kurz und knapp:
    “Ausnahme zur Corona-Zeit”: Bei der Aufnahme einer Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Beruf ist der Nebenverdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen.

    Ausnahme von der Corona Ausnahme:
    Es würde angerechnet werden, wenn:

    Das während der (Corona) Kurzarbeit gezahlte Einkommen (wenn Du z.B. nicht vollständig in Kurzarbeit bist)
    +
    Kurzarbeitergeld
    +
    Minijob (oder anderer Hinzuverdienst)
    größer ist als
    Das normale Bruttoeinkommen.

    In jedem Fall ist es aber immer zur empfehlen mit der Service Hotline (0355 2902-70799) der Minijobzentrale zu reden!