Nebenjob Nachhilfe als Schüler ab 13 Jahren erlaubt

Wer sich als Schüler etwas dazuverdienen will, muss 13 Jahre alt sein.

Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verboten, wenn sie unter Vollzeitschulpflicht stehen.

Leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten (Schülerjobs ab 13 Jahren: Austragen, Gassi gehen, Nachhilfe geben, Rasen mähen, etc.) sind jedoch eine Ausnahme, sofern die Eltern der Tätigkeit zustimmen. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme von der Ausnahme: der Schüler Nebenjob darf nicht zwischen 18 und 8 Uhr, bzw. niemals grundsätzlich vor dem Schulunterricht stattfinden. Und eine zusätzliche Einschränkung: maximal vier Wochen pro Jahr und höchstens 40 Stunden pro Woche.

Generell verboten ist es, den Job zwischen 18 und 8 Uhr sowie grundsätzlich vor dem Schulunterricht durchzuführen.

Schülerjobs ab 14 Jahre: alles was jüngere Schüler dürfen und zusätzlich Gartenarbeit, Internetrecherchen, Prospekte verteilen, Haustierbetreuung / Tiersitting

Ab dem 15. Lebensjahr sind Jobs während der Ferien erlaubt. Schülerjobs ab 15 Jahren sind z.B.
Auf ein Haus oder eine Wohnung aufpassen (Housesitter), im Supermarkt einpacken, im Haushalt helfen, Flyer verteilen, oder Mysteryshopping – also Testkäufe im Sinne des Jugendschutzgesetzes durchführen.

Schülerjobs ab 16 Jahren sind deutlich lockerer: Schüler dürfen in der Produktion helfen, in Büros, in Handwerksbetrieben, an Fließbänder, im Verkauf oder als Kellner (Bistro, Cafè). Im Supermarkt dürfen sie Regale einräumen, Babysitten oder Kinder betreuen, als Promoter Promotion machen und sogar als Erntehelfer arbeiten

Für alle Eltern, die Befürchtungen wegen des Anspruchs auf Kindergeld haben:
Egal, wie viel Geld das Kind durch einen Ferienjob einnimmt – es gibt keine Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch. Ein Vertrag regelt im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Lohn, Arbeitszeiten und die genauen Aufgaben des Jugendlichen.

Außerdem: Ein Ferienjob ist immer ein befristetes Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung unter bekannten Bedingungen ist nicht erforderlich.