Nebenjob Nachhilfe als Schüler ab 13 Jahren erlaubt

Wer sich als Schüler etwas dazuverdienen will, muss 13 Jahre alt sein. Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verboten, wenn sie unter Vollzeitschulpflicht stehen. Leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten (Schülerjobs ab 13 Jahren: Austragen, Gassi gehen, Nachhilfe geben, Rasen mähen, etc.) sind jedoch eine Ausnahme, sofern die Eltern der Tätigkeit […]

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