Minijob ohne Beschäftigungsverhältnis

Frage von Bernhard S.:

Hallo,
seit Anfang November habe ich geglaubt, ich hätte einen Minijob. Nun, am Ende des Monats nach etwas über 50 Arbeitsstunden erwartete ich die Zahlung von 450.-Euro, doch die werden mir verweigert. Grund: keine Neueinstellung wegen Pandemie.
Das Formular mit den Anmeldedaten wurde gegen Mitte November ausgefüllt und auf dem Büro abgegeben. Man hat seelenruhig zugeschaut wie ich meine Arbeit erfolgreich verrichtete, ohne auch nur ein Wort zu sagen, dass es nicht zu einem Beschäftigungsverhältnis kommt. In meinen Augen ist das Betrug.



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  • Hallo Bernhard,

    das geht so natürlich nicht.
    Wenn die Firma Ihnen die Arbeit zugesagt hat und Sie noch dazu vor Ort gearbeitet haben, ist es natürlich in Ihrem Interesse, dass dieser Sachverhalt geklärt wird.
    Nicht ganz nachzuvollziehen ist, dass Sie mit einer Arbeitszeit von über 50 Stunden bei dem aktuellen Mindestlohn (2020: 9,35€) über der Grenze von 450€ liegen würden…(50h*9,35€=467,50€).

    Unabhängig davon:
    Ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht auch eine formlose Einigung der Parteien – also auch mündlich. Aber im §2 des Nachweisgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer – also Ihnen – auszuhändigen sind. Das gilt auch für Minijobber – egal, ob sie in einem Gewerbebetrieb oder einem Privathaushalt tätig sind.

    Der Arbeitgeber muss außerdem Ihre Arbeitszeiten erfasst haben. Sicherlich gibt es Ihrerseits auch Belege oder Zeugen, die Ihre Arbeit dort bestätigen können.

    Wir raten Ihnen daher sich in dieser arbeitsrechtlichen Frage an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wenden. Dieses erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 030 / 221 911 004.
    Wir empfehlen jedoch zuerst mit dem Arbeitgeber ins Gespräch zu gehen, eventuell handelt es sich um ein Missverständnis. Sollte dies keine Hilfe gewesen sein, so wäre natürlich letztlich auch eine juristische Beratung zu empfehlen.