Minijob mit ausländischer Krankenkasse: welche Abgaben werden fällig?

Frage von Andrea C.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Ihnen um einen Rat. Ich bin tschechische Bürger und ich arbeite in Deutschland mit einem Arbeitsvertrag des Typs Minijob. Ich habe tschechische Krankenkasse.

Letzte Monat hatte ich mehr Stunden abarbeiten und diese Monat bekam ich höher Lohn (474 €). Habe ich jetzt eine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland etwas zahlen (z.b. Steuern, verschiedene Versicherungen), wenn ich einen Verdienst 450 € überschritt?

Vielen Dank für Ihre Antwort in Voraus
Andrea Cisarova

  • Ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs kann ein paar Male innerhalb eines Beschäftigungsjahres stattfinden. Wichtig ist aber immer: In einem Beschäftigungsjahr darf zusammengerechnet nicht mehr als 5400€ gesamt verdient werden!

    Grundsätzlich gilt für alle Arbeitnehmer in Europa ein Grundsatz: Es ist immer nur das Sozialrecht eines Staates anzuwenden!
    Das Recht welches Staates anzuwenden ist, stellt die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland ( http://www.dvka.de) fest.

    Gilt für einen Arbeitnehmer oder Minijobber das Sozialversicherungsrecht eines anderen Staates, muss auch der (Minijob-) Arbeitgeber in Deutschland die Beschäftigung der ausländischen Sozialversicherung melden. Eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgt in diesem Fall nicht.