1300 Euro MidijobMinijobs kennt mittlerweile jeder. Die Regelungen sind zwar alles andere als einfach, aber die meisten wissen, dass ein Minijob “bis” 450 Euro gedeckelt ist – zumindest der geringfügige Minjob.
Eine Änderung gibt es nun ab dem 1. Juli 2019 bei den sogenannten Gleitzonenjobs, den “Midijobs”.
Gleitzonenjobs oder Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Anstellungen ab 450,01€ bis 1300 Euro. Während bisher die Verdienstgrenze bei 850€ lag, hat das Bundesarbeitsministerium die Grenze auf 1300€ ab Juli 2019 angehoben. Diese Gesetzesänderung betrifft etwa 3,5 Millionen Beschäftigte. Derzeit sind etwa 1,2 Millionen Midijobber gemeldet – durch das neue Gesetz kommen also zwei Mal so viele Midijobber zu den bestehenden hinzu.
Vorteil: geringe Sozialversicherungsbeiträge, volle Rentenansprüche.
Die Midijobber müssen nur reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen, aber erhalten dennoch die vollen Rentenansprüche. Die Arbeitnehmer zahlen nicht den vollen Beitragssatz in die Sozialversicherung, erhalten aber ab 1. Juli 2019 einen vollen Rentenpunkt, so als würden sie voll einzahlen.
Fakt: trotz reduzierter Beitragszahlungen volle Rentenanwartschaften
Ein Teil der Teilzeitjobs wird also automatisch in einen Midijob umgewandelt. Damit müssen die Teilzeitjobber (die ja jetzt Midijobber sind) automatisch auch weniger in die Rentenkasse einzahlen. Anders als bei den Minijobs, gilt bei den Midijobs grundsätzlich eine umfassende Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ab dem 1. Juli 2019 sind die Arbeitnehmeranteile sowohl zur gesetzlichen Rentenversicherung als auch zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung im neuen Übergangsbereich reduziert.
Arbeitgeber – was ändert sich ab dem 1. Juli 2019?
Der Arbeitgeber ist künftig verpflichtet, das erzielte und das beitragspflichtige Entgelt an die Rentenversicherung zu melden.
Wer zahlt als Ausgleich den Betrag, der von den neuen Midijobbern nicht mehr gezahlt wird?
Niemand. Leider. Findet jedenfalls der Sprecher der Rentenversicherung Dirk von der Heide: “Die erworbenen Rentenanwartschaften sind nicht durch Beiträge gedeckt”, weder druch den Bund, noch durch eine andere Stelle. Die Beitragszahler höherer Arbeitsentgelte finanzieren damit die Rentenpunkte der Geringverdiener mit.
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