Kategorien: News

Geringfügige Beschäftigung – neue Richtlinien für Minijobs

Die Minijobs – für viele Deutsche Nebenjobber und Arbeitgeber ein geeignete Möglichkeit Aushilfsjobs anzunehmen oder Hilfskräfte zu suchen.

Auch wenn es kompliziert klingen mag, so bürokratisch sind die Minijobs gar nicht. Die Änderungen für 2019 sind größten Teils nur “Verlängerungen” der bisherigen Regelungen, die eigentlich auslaufen sollten. Natürlich müssen sich Minijobber  und Minijob-Arbeitgeber informieren, was eigentlich ein Minijob ist und welche Rechte und Pflichten für die jeweiligen Seite gelten:

So müssen die Arbeitgeber prüfen, ob bei Ihrer Stellenvergabe die Voraussetzungen für einen Minijob erfüllt sind. Bei jedem 450-Euro-Minijob (geringfügige Beschäftigung) muss der Arbeitgeber das “regelmäßige Arbeitsentgelt” der Angestellten ermitteln.

Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung (die zweite Form des Minijobs) sind die Zeitgrenzen prüfen (70 Tage Regelung).

Werden bei einem Minijob, egal ob geringfügig oder kurzfristig, die Grenzen überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die ab dem 1. Januar 2019 gültigen Geringfügigkeits-Richtlinien in der Kurzübersicht:

1) Dauerhafte Verlängerung der Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung ab 1. Januar 2019 auf drei Monate bzw. 70 Arbeitstage (Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung);

2) Analog zur Änderung bei der kurzfristigen Beschäftigung gilt die Zeitgrenze von drei Monaten für ein vorübergehendes unvorhersehbares Überschreiten der Entgeltgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ebenfalls dauerhaft.

3) Die Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 5. Dezember 2017 (B 12 R 10/15 R) zur
monatliche Entgeltgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen. Gelegenheitsjobs.de Klartext versteht das so: „dass die Berufsmäßigkeit eines Minijobs erst dann geprüft werden muss, wenn das Entgelt 450€ monatlich überschritten wird. Es ist aber nicht Anteilig auf die Tage (30) anzurechnen – ein Minijobber könnte auch an einem Tag das 450€ erhalten, ohne berufsmäßig geprüft zu werden.“

4) Kalenderjährliche Berücksichtigung steuerfreier Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) und § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts zur Prüfung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (vgl. B 2.2.1.6). Gelegenheitsjobs.de Klartext versteht das so: „Die Übungsleiterpauschale kann für Nebenjobs (in Sportvereinen, als Ausbilder, als Erzieher, als Betreuer, etc.) in Anspruch genommen werden. Der Steuerfreibetrag beläuft sich auf 2.400 Euro pro Kalenderjahr. Die Einnahmen bis zu 720 Euro im Kalenderjahr aus einem Nebenjob in ehrenamtlichen Tätigkeit (Vorstand im Vereinen, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, ehrenamtlich tätige Schiedsrichter) sind ebenfalls steuerfrei.“

5) Ausführungen zur Pauschalbeitragspflicht in der Krankenversicherung bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung von Arbeitnehmern aus einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat sowie der Schweiz.

6) Unter den drei Monaten, die eine kurzfristige Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt werden darf, sind sowohl Kalender- als auch Zeitmonate zu
verstehen. Für die Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungszeiten
werden volle Kalender- und Zeitmonate mit 30 Kalendertagen berücksichtigt.

7) Kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich mit den Abgabegründen „10“ und „30“ oder „40“ zu melden. Die Abgabegründe „13“ und „34“ gelten nicht.

8) Wegfall der Jahresmeldung für kurzfristige Beschäftigungen aufgrund des 6. SGB IV-Änderungsgesetzes vom 11. November 2016 (BGBl I S. 2500) seit 1. Januar 2017

Quelle: GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN ; DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN ; DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM; BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG

 

Neueste Posts

Nebenjob während des Fernstudiums

Ein Fernstudium ist für viele Menschen eine interessante Möglichkeit, um sich neben dem eigentlichen Beruf…

Vor 1 Monat

Glänzende Aussichten: Die Kunst der perfekten Gebäudepflege

In einer Welt, in der der erste Eindruck zählt, ist die Sauberkeit und Pflege eines…

Vor 2 Monaten

538 Euro Minijob – Abgaben an KV, RV, etc.

Minijob 538€ Arbeitgeber gewerblicher Minijob Arbeitnehmer 15% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 3,6% 13% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0 individueller…

Vor 2 Monaten

Neuerungen Minijob: Mindestlohn rauf auf 12,41€ und der 520 wird zum 538 Euro Minijob

Es gibt gute Nachrichten für Minijobber! Der 538 Euro Minijob Denn der gesetzliche Mindestlohn in…

Vor 3 Monaten

Den Jobmarkt navigieren: Tipps für eine professionelle Bewerbung

Sich auf dem modernen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach, erst recht, wenn man…

Vor 4 Monaten

Der ultimative Leitfaden zur erfolgreichen Jobsuche in der Schweiz

Die Schweiz ist ein äußerst attraktiver Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte, mit einer starken Wirtschaft und…

Vor 6 Monaten