Gelegenheitsjobber erhalten Schutz

Mehr Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmer in Gelegenheitsjobs und Minijobs wird europaweit gefordert.

In Brüssel einigten sich Unterhändler der EU-Länder, des Europaparlaments und der EU-Kommission auf ein EU Recht, das Gelegenheitsjobbern mehr Sicherheit und Schutz bieten soll. Demnach sollen nach EU-Recht Beschäftigte mit sehr kurzen Zeitverträgen nach EU-Recht durch detailliertere Arbeitsverträge und verlässlichere Arbeitszeiten besser geschützt werden.
Die Neuregelung betrifft nach Schätzung der EU-Kommission bis 2020 drei Millionen Arbeitnehmer in kurzfristiger oder gelegentlicher Beschäftigung.

In Deutschland sind die Minijobs sehr klar geregelt. Änderungen und Verbesserungen gibt es natürlich auch für Minijobs – Richtlinien 2019

 


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