Mehr Schutz und Sicherheit für Arbeitnehmer in Gelegenheitsjobs und Minijobs wird europaweit gefordert.
In Brüssel einigten sich Unterhändler der EU-Länder, des Europaparlaments und der EU-Kommission auf ein EU Recht, das Gelegenheitsjobbern mehr Sicherheit und Schutz bieten soll. Demnach sollen nach EU-Recht Beschäftigte mit sehr kurzen Zeitverträgen nach EU-Recht durch detailliertere Arbeitsverträge und verlässlichere Arbeitszeiten besser geschützt werden.
Die Neuregelung betrifft nach Schätzung der EU-Kommission bis 2020 drei Millionen Arbeitnehmer in kurzfristiger oder gelegentlicher Beschäftigung.
In Deutschland sind die Minijobs sehr klar geregelt. Änderungen und Verbesserungen gibt es natürlich auch für Minijobs – Richtlinien 2019
Ein Fernstudium ist für viele Menschen eine interessante Möglichkeit, um sich neben dem eigentlichen Beruf…
In einer Welt, in der der erste Eindruck zählt, ist die Sauberkeit und Pflege eines…
Minijob 538€ Arbeitgeber gewerblicher Minijob Arbeitnehmer 15% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 3,6% 13% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0 individueller…
Es gibt gute Nachrichten für Minijobber! Der 538 Euro Minijob Denn der gesetzliche Mindestlohn in…
Sich auf dem modernen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach, erst recht, wenn man…
Die Schweiz ist ein äußerst attraktiver Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte, mit einer starken Wirtschaft und…