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Beschäftigung: Rekordwerte für 2019 erwartet

BA-Chef Detlef Scheele (Bundesagentur für Arbeit) wird seinen Job 2019 wohl nicht verlieren. Das Risiko ist aber auch für alle anderen Arbeitnehmer so gering wie seit Jahren nicht mehr. Auch der Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung Clemens Fuest erwartet für den deutschen Arbeitsmarkt einen neuen Beschäftigungsrekord.

 

Langzeitarbeitslose profitieren von einer besseren Beratung!

2019 werden besonders die Menschen profitieren, die schon sehr lange arbeitslos sind. Scheele glaubt, dass die bessere finanzielle Ausstattung der “Jobcenter” auch bessere Beratung für Langzeitarbeitslose bieten kann. Ob das nur ein guter Vorsatz fürs Jahr 2019 ist oder das wirklich umgesetzt werden kann, zeigt sich nach der ersten statistischen Erhebung Anfang April `19.

 

Was ist neu in 2019? – diese Neuregelungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft:

  • Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, wenn sie sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen. (Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Jahren Arbeitslosengeld II erhalten). Der Lohnkostenzuschuss wird für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Ist der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrages oder nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zur Zahlung eines höheren Entgelts verpflichtet, bemisst sich der Zuschuss auf der Basis des zu zahlenden Arbeitsentgelts.
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, wenn Sie Personen einstellen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Das Arbeitsverhältnis wird maximal zwei Jahre gefördert. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Da ein staatlicher Zuschuss grundsätzlich immer mit bürokratischen Hürden einhergeht, bleibt abzuwarten, wie viele Betriebe sich hierfür entscheiden – und ob es dann nicht wieder zu Leistungsbetrug und Vetternwirtschaft kommt. Das “dicke Ende” wird man erst ab 2021 sehen, wenn die ersten Lohnkostenzuschüsse wieder eingestellt werden. “Wem das zu sehr nach einer statistischen Korrektur der Hartz4- oder Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit aussieht, dem können wir leider nicht widersprechen.”, so Thomas Eggenhofer von der Mediaplant, einem der größten Jobportal-Anbieter für Nebenjobs in Deutschland. Einen tatsächlichen Effekt hat das aber auch auf die Minijob-Anstellungen. Vermutlich führt der neue Zuschuss dazu, dass Minijobbeschäftigungen abgebaut und bezuschusste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufgebaut werden – jedoch nur für einen begrenzten Zeitrahmen. “Nach spätestens 2 bis 6 Jahren Beschäftigung werden die Lohnkostenzuschüsse nicht mehr gezahlt. Und dann wird einem großen Teil dieser vorübergehend Beschäftigten wieder gekündigt werden. Langzeitarbeitslose werden dadurch für Arbeitgeber nicht interessanter, sondern erst mal nur günstiger.” Die Wertigkeit der Arbeitskraft sinkt folgerichtig, da die Rentabilität des Arbeitgeber-“Investments” in den ehemalig schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen mit jedem Monat ohne Zuschuss ebenfalls sinkt.

 

An Fachkräften wird es auch 2019 mangeln!

Das ist schon eher eine glaubwürdigere These. Fachkräfte werden dringend benötigt und das Fachkräftezuwanderungsgesetz liegt bereits als Entwurf vor. Zurecht, denn die deutsche Wirtschaft warten bereits sehnsüchtig darauf. Das seit einigen Jahren sehr gute Wachstum der deutschen Wirtschaft wird sich 2019 zwar nicht in dem Maße fortsetzen. Aber einen dramatischen Einbruch wird es wohl auch nicht geben, die wirtschaftliche Entwicklung sehen viele Experten als stabil. Die Arbeitslosenquote wird weiter sinken, die Löhne werden nochmals steigen (auch der Mindestlohn ist gestiegen). Aus diesem Grund braucht Deutschland Fachkräfte aus dem Ausland – derzeit wird diskutiert das Alter auf 45 zu beschränken, damit die neuen Facharbeiter auch in der Lage sind sich eine eigene Alterssicherheit aufzubauen.

 

FAZIT:

Für Studenten sind “Minijobs” weiterhin die richtige Wahl des Arbeitsverhältnisses: geringe Abgaben, gute Absicherung, Festanstellung – der Minijob behält seine Vorteile für alle, die Flexibilität schätzen, in einem fremden Haushalt oder Gewerbe arbeiten wollen oder aus anderem Grund keinen Teilzeitjob annehmen wollen/können. Arbeitgeber verlagern 2019 trotzdem einige Minijob-Arbeitsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – vor allem im produzierenden Gewerbe oder in Arbeitsbereichen mit wenig Kundenkontakt. Die Arbeitslosenzahl wird – durch den Zuschuss bedingt – sinken, die Beschäftigungsverhältnisse für Minijobber werden nicht mehr so stark steigen wie in den letzten Jahren.

(dpa, PM Bundesregierung, nebenjobs.net, gjobs.de, studentenjobs.net, hilfskräfte.de, aushilfsjobs.net)

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