Arbeitsstunden und Arbeitszeit im Minijob – wie viele Stunden darf ich täglich arbeiten?

Frage von Tanja

Ich habe neben meiner Vollzeitbeschäftigung noch eine geringfügige Beschäftigung angetreten, da mein Arbeitsvertrag bald endet. Ich verdiene dort den Mindestlohn von 9,35 € und kann auch am Wochenende arbeiten.

Meine Frage:
Mein Chef der Vollzeitbeschäftigung sagt, dass ich 8 Stunden wöchentlich arbeiten darf, das Arbeitsamt/Gesetz sagt 15 Stunden pro Woche sind möglich.

Was stimmt denn nun?

  • Hallo Tanja,

    unserer Ansicht nach trifft keine Aussage zu, bzw. ist hier vielleicht etwas durcheinander geraten.

    Stichwort hier ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
    Wie der Name schon sagt regelt das Arbeitszeitgesetz die maximale Arbeitszeit von Arbeitnehmern.
    Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten (§ 3 ArbZG).
    Ausnahme: Es darf auch mal mehr als 8 Stunden pro Tag gearbeitet werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen ein Ausgleich stattfindet (also zusammengerechnet die 8 täglichen Stunden nicht überschritten werden).

    Wenn Du also Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden arbeitest, ist kein “Minijob” von Montag bis Freitag zulässig.
    Am Wochenende jedoch schon – es geht hier nämlich um die tägliche Arbeitszeit!
    Am Wochenende kannst du dann Deinem Minijob nachgehen.