Muss ich das Einkommen von dem neuen Minijob versteuern?

Frage von Anton:

Guten Tag,
folgende Situation:
Ich habe seit Anfang Februar 2020 einen Minijobs als Zeitungsausträger. Bei diesen habe ich in 02/2020, 03/2020 und 04/2020 Einkünfte bezogen. Nun habe ich diesen Vertrag mit Wirkung zum 10.05.2020 gekündigt. Ab dem 01.05.2020 habe ich einen anderen Minijob (450€ Basis). Nun habe ich Online gelesen, dass ich den neuen versteuern muss, da ich für die o.g. Zeitspanne 2 dieser Jobs habe und in diesem Fall der erstere nicht versteuert wird, unabhängig vom Verdienst. Beim ersten beziehe ich für 05/2020 keine Einkünfte mehr.

Nun meine Frage:

– Muss ich das Einkommen von dem neuen Minijob versteuern? Und wenn ja nur die ersten 10 Tage? Weil dann könnte ich es ja so regeln, dass ich zwar auf dem 01.05 angemeldet bin, aber erst am 11.05 anfange zu arbeiten. Oder funktioniert das nicht?
– Bekommt der neue AG eine Info über den alten Minijobs? Ich habe etwas von einer Lohnsteuerkarte gelesen
– Oder soll der neue Vertrag erst am 11.05.2020 beginnen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Hallo Anton,

    die Fragen können wir leider nicht beantworten, da uns Informationen fehlen:
    Deine Frage:
    – Muss ich das Einkommen von dem neuen Minijob versteuern? Und wenn ja nur die ersten 10 Tage? Weil dann könnte ich es ja so regeln, dass ich zwar auf dem 01.05 angemeldet bin, aber erst am 11.05 anfange zu arbeiten. Oder funktioniert das nicht?
    Einkommen muss grundsätzlich nur dann versteuert werden, wenn das Einkommen (im Jahr 2020) 9.408 Euro jährlich überschreitet. In einem Minijob ist das eigentlich nicht möglich (450€*12=5400€). Fraglich ist, ob Du noch eine weitere Festanstellung hast und über wen die Krankenkasse (oder andere Sozialbeiträge wie Rentenversicherung etc.) abgerechnet werden

    – Bekommt der neue AG eine Info über den alten Minijobs? Ich habe etwas von einer Lohnsteuerkarte gelesen
    Minijobs können über die Lohnsteuerkarte oder direkt über die Minijobzentrale abgerechnet werden – bei Dir wissen wir leider nicht, wie diese bisher abgerechnet wurden. Eine Info über den “alten” Minijob bekommt der neue Arbeitgeber unseres Wissens nach nicht.

    – Oder soll der neue Vertrag erst am 11.05.2020 beginnen?
    Wir würden empfehlen den neuen Vertrag erst ab dem 11.05.22020 beginne zu lassen.

    Grundsätzlich empfehlen wir bei spezielleren Fragen zur rechtlichen Lage die Minijobzentrale zu kontaktieren, die Telefonnummer ist 0355 / 290 270 799