Unterstützung des Einkommens wegen Corona – Kurzarbeitergeld für Minijobber?

Frage von Sabine

Mein Sohn ist noch in der Ausbildung und arbeitet als Minijobber in der Regel mehrere Stunden pro Woche in einer Freizeiteinrichtung. Aufgrund des Corona-Virus bleiben nun die Gäste aus, weshalb meinem Sohn die Schichten gestrichen wurden. Damit bricht sein einziges Einkommen weg. Gibt es eine Unterstützung für solche Fälle?

  • Hallo Sabine,

    momentan gibt es viele Arbeitnehmer, die wegen der Corona Krise Probleme bekommen. Einige werden in Kurzarbeit geschickt, andere müssen Ihren Urlaub nehmen oder werden sogar gekündigt.
    Dein Sohn hat mit seiner Anstellung (auch ein Minijob ist ein Anstellungsverhältnis!) die gleichen Rechte wie jeder andere Teilzeitarbeiter. Die Frage ist, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort eine feste Anzahl von Stunden festgelegt ist (was eigentlich so sein muss), dann müssen diese auch bezahlt werden. Der Arbeitgeber kann aber verlangen, dass der (bezahlte) Urlaub genommen wird, der bis heute entstanden ist.
    Grundsätzlich aber ist das Anstellungsverhältnis nicht beendet, solange nicht gekündigt wurde. NAch einer Kündigung greift natürlich das Arbeitslosengeld (ALG I bzw. ALG II).

    Arbeitgeber können zwar KUG (Kurzarbeitergeld) für die Arbeitnehmer beantragen, die versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind. Geringfügig Beschäftigte (450-Euro-Minijobber) sind jedoch versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung, für sie kann daher kein leider KUG beantragt werden.