Semesterstart 2018 – Nebenjobs für Studenten

„Der Minijob ist der unproblematischste unter den Studentenjobs“, so Thomas Eggenhofer von der Jobbörse Gelegenheitsjobs.de, “das betrifft natürlich hauptsächlich diejenigen, die wenig Zeit für die Nebentätigkeit zur Verfügung haben oder die nur ein wenig dazuverdienen wollen.”.

Es gibt 2 Arten von Minijobs:

  1. 1. Die geringfügigen Beschäftigung – oder der 450 Euro Minijob
  2. 2. die kurzfristige Beschäftigung – oder der 50 Tage Minijob
  3. Grundsätzlich gilt: ein Minijob ist eine Festanstellung!
  4. Kellnern, Nachhilfe geben, im Supermarkt Regale einräumen – das sind natürlich die klassischen Nebenjob, die für alle interessant sind. Studenten, die sich damit ihr Studium finanzieren wollen, arbeiten gerne auch als Werkstudenten in einer studienbegleitenden Tätigkeit.
  5. Zum Start ins neue Wintersemester 2018 werden Studentenjobs für alle Studierenden wieder aktuell. welche Chancen und Risiken es gibt, zeigen wir in unserem Magazin, in den FAQs oder dem Themenbereich “Steuer und Recht”.
  6. „Der Werkstudent beginnt, wo der Minijob aufhört“, sagt zum Beispiel die Minijob-Zentrale. Das bedeutet, dass die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 5400 Euro (bei einem Minijob) für einen Werkstudenten nicht gilt.
  7. Das Einkommen für Werkstudenten kann – theoretisch – unbegrenzt sein.
  8. Werkstudenten sind grundsätzlich außerdem versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es besteht lediglich Rentenversicherungspflicht!

Hier findet ihr aktuelle Studentenjobs im Stellenmarkt