• Versteuern musst Du prinzipiell erst mal jedes Einkommen ab dem ersten Euro – außer: Du hast einen Minijob.
    Oder Du bist mit Deinem Verdienst innerhalb des Freibetrags – mit Deinen 2000€ bist Du natürlich weit drunter. Verdienst Du denn sonst noch was?

    Das mit den Sozialabgaben solltest Du Dir ja auch noch überlegen… das ist aber nicht Steuer, das ist Versicherung.

    Zu raten wäre eine “befristete” also “kurzfristige” Beschäftigung, dieses Jahr noch 70 Tage möglich, nächstes Jahr nur noch 50 Tage!
    Da solltest Du Dich aber mal schlau machen, wenn Du mehr über Deinen Job weißt…

    Hier mal ein Video dass Dir ein paar Fragen beantworten sollte:
    “Gibt es Besonderheiten, wenn Studenten als Minijobber beschäftigt werden sollen?” https://www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/magazin/videos/

  • “Es gibt aber bei der Einkommenssteuer einen Freibetrag – da bist du mit Deinen 2000€ natürlich weit drunter.”
    –>
    Das ändert aber nichts daran, dass bei einer Beschäftigung, die nur ein paar Wochen ausgeübt wird, dennoch Lohnsteuer einbehalten wird. Bei der Lohnsteuerberechnung wird nämlich aufs Jahr hochgerechnet.

  • @ Päddi
    Bei einem “normalen” Minijob wird keine Lohnsteuer fällig! (Pauschsteuer Minijobzentrale), nur wenn auf Lohnsteuerkarte gearbeitet wird!
    Bei einem kurzfristigen Minijob (kurzfristige Beschäftigung) wird Lohnsteuer fällig.

    @SnotherGuy
    Die Minijobzentrale ist hierfür zuständig, wir als Jobbörse können hier tatsächlich keine rechtsgültige Auskunft geben – bitte sicherheitshalber noch einmal bei der Bundesknappschaft nachfragen!

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