Das Arbeitsentgelt aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist immer voll steuerpflichtig. Hierbei gibt es aber zwei Alternativen der Besteuerung:
1. 25% Besteuerung des Lohns pauschal
2. alternativ anhand der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers
In beiden Fällen wird die Lohnsteuer an das Betriebsstellenfinanzamt abgeführt.
Hier geht`s zu den Minijob-Videos:
Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale
Ein Fernstudium ist für viele Menschen eine interessante Möglichkeit, um sich neben dem eigentlichen Beruf…
In einer Welt, in der der erste Eindruck zählt, ist die Sauberkeit und Pflege eines…
Minijob 538€ Arbeitgeber gewerblicher Minijob Arbeitnehmer 15% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 3,6% 13% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0 individueller…
Es gibt gute Nachrichten für Minijobber! Der 538 Euro Minijob Denn der gesetzliche Mindestlohn in…
Sich auf dem modernen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach, erst recht, wenn man…
Die Schweiz ist ein äußerst attraktiver Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte, mit einer starken Wirtschaft und…