Wie ist das Arbeitsentgelt eines kurzfristigen Minijobs zu versteuern?
Das Arbeitsentgelt aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist immer voll steuerpflichtig. Hierbei gibt es aber zwei Alternativen der Besteuerung:
1. 25% Besteuerung des Lohns pauschal
2. alternativ anhand der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers
In beiden Fällen wird die Lohnsteuer an das Betriebsstellenfinanzamt abgeführt.
Hier geht`s zu den Minijob-Videos:
Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale