Wie ist das Arbeitsentgelt eines kurzfristigen Minijobs zu versteuern?

Das Arbeitsentgelt aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist immer voll steuerpflichtig. Hierbei gibt es aber zwei Alternativen der Besteuerung: 1. 25% Besteuerung des Lohns pauschal 2. alternativ anhand der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers In beiden Fällen wird die Lohnsteuer an das Betriebsstellenfinanzamt abgeführt. Hier geht`s zu den Minijob-Videos: Minijob Videos Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale

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