Warum werden Beiträge am Minijob-Lohn abgezogen, obwohl ich in Regelaltersrente bin?

Frage von Anne

Hallo, ich bin 75 Jahre, beziehe eine volle regelaltersrente von der DRV. Zusätzlich durch meinen geschiedenen Ex-Mann beziehe ich Versorgungs Bezüge der DB. Diese beiden genannten Posten ergeben circa 1200€ mtl. Netto. Seit Ostern 2019 trage ich für morgens Zeitungen aus. Habe einen Arbeitsvertrag und mir wurde versichert solange ich nicht über 450€ bzw 5.400 Euro verdiene ist alles gut und es bleibt ein minijob.

Letztes Jahr habe ich durch sehr viel Krankheitsfälle viel Vertretung gelaufen und da natürlich viel mehr verdient. Zum Ende des Jahres wurde ich plötzlich auf sozial Versicherungs Basis angemeldet und hatte enorme Abzüge auf der Abrechnung. Ich war einige male wohl deutlich über 450€ so dass das Lohn Büro mich anmelden musste. Darauf hin wurde mir automatisch von dem Versorgungs Bezügen Steuern, und die Krankenkasse hat vom Versorgungs Bezug Geld gefordert. Dieses wurde sofort von der DB einbehalten und direkt an die Krankenkasse und das Finanzamt abgeführt. Ist das alles so rechtens??? Es hieß ich könne 2020 einen Lohnsteuer jahresausgleich machen was ich aber nicht mache da ich sorge habe das ich an das Finanzamt Steuern zahlen muss. Oder sehe ich das falsch?

Meine hauptfrage :
Seit Februar habe ich es geschafft wieder auf minijob umgemeldet zu werden. Also vom Zeitungs Lohn keine Abzüge mehr, und auch nicht vom Versorgungs Bezug.

Jetzt bin ich erneut durch Krankheits Vertretung fast jeden Monat auf circa 500€, diesen Monat sogar auf circa 700 da durch das ich zwei Touren laufe. Ich habe jetzt Sorge zum 01.08.20 erneut voll angewendet werde und alles von vorne los geht.

Auf der Internet Seite der drv bund steht das man im Jahr 2020 aufgrund corona nahezu soviel verdienen kann wie man möchte, so sehr ist die höchst Grenze wohl wegen corona angehoben worden. Ab 01.01.21 soll wieder alles normal sein.

Stimmt dieses? Denn dann dürfte ich ja 2020 durch Krankheits Vertretung ruhig 451-700 Euro verdienen und es würde trotzdem ein minijob bleiben dieses Jahr. Haben Sie da eine Antwort für mich??

Und zählt das eigentlich für mich, ich beziehe ja volle Altersrente aber habe ja noch Versorgungs Bezüge.

Ich bedanke mich herzlich im voraus für Ihre Antwort und Entschuldigung das es so lang geworden ist.

 

  • Hallo Anne,

    kurz vorab: Um eine Handlungsempfehlung für Ihren Fall zu erhalten, muss Ihr Verdienst und Ihre Versorgungsbezüge genauer angesehen werden. Hierzu sollten Sie sich an Ihren Steuerberater oder an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden – oder direkt bei der Minijobzentrale nachfragen.

    Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen unbegrenzt verdienen, ohne dass sich dies auf die Höhe ihrer Rente auswirkt (Es besteht für diese Rentner zudem keine Meldepflicht beim Rentenversicherungsträger). Der Hinzuverdienst kann aber zu einer höheren Steuerzahlung führen!
    –> Für einen Minijob gilt weiterhin die Jahresverdienstgrenze von 5.400 Euro!
    Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein 450-Euro-Minijob mehr vor!
    –> Verdienen Sie als Altersvollrentner mehr als 5.400 Euro, liegt ebenfalls kein Minijobber mehr vor, sondern ein sogenannter Midijob.
    Für Midijobber ist nicht mehr die Minijob-Zentrale, sondern Ihre Krankenkasse zuständig.

    Grundsätzlich gilt:
    Mit Einführung des Flexirentengesetzes können Altersvollrentner seit dem 1. Januar 2017 eigene Rentenversicherungsbeiträge aus dem Minijob zahlen. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, darf unbegrenzt (aber nicht zwangsläufig steuerfrei) zur Rente dazuverdienen.
    Der Altersvollrentner kann seine Altersvollrente steigern, indem er auf Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt. In diesem Fall stockt er zusätzlich den Pauschalbeitrag des Arbeitgebers um eigene Beiträge auf.

    Altersvollrentner sollten sich bei dem für sie zuständigen Rentenversicherungsträger informieren, bevor sie sich für den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit entscheiden. Eine individuelle Beratung kann Aufschluss darüber bringen, inwiefern sich die Zahlung eigener Rentenversicherungsbeiträge lohnt. Das Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 1000 4800.

    Ihr GJobs Service Team