Überschreiten der Verdienstgrenze bei einem Minijob

Frage von Dennis:

Hallo, kurze Frage zum Artikel.

Ich habe im Rahmen eines Minijobs nun einmalig mehr als 450 € verdient (580€), weil ich für einen Kollegen einspringen musste (Corona). Ansonsten verdiene ich maximal 450€ im Monat und komme nicht über die 5400€ im Jahr. In meiner Gehaltsabrechnung wurden mir jetzt jedoch über 100€ an Abgaben abgezogen (Lohnsteuer usw.). Ist das immer so, wenn man mehr als die 450€ verdient? Ich bleibe im Jahr bei unter 5400€ und es zählt ja zu den o.g. Ausnahmen. Heißt das also, dass man zwar mehr verdienen kann, sich diesen Mehrverdienst aber erst durch die z.B. Steuerrückerstattung wieder holen kann?



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  • Hallo Dennis,

    das ist eine häufige Frage zur Überschreitung der Verdienstgrenze bei Minijobs. Folgendes könne wir hierzu generell sagen:
    Bei einer kurzfristigen Beschäftigung kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs bis Ende Oktober 2021 bis zu 4-mal innerhalb dieses Zeitjahres erfolgen (gilt nur bis 31.10.2021 – Stand 2021). Solange der tatsächliche Verdienst im Monatsdurchschnitt nicht über 450 Euro liegt (also 5400€ im Zeitjahr) gibt es keine Abzüge.

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    Wir wissen nicht, wie Dein Minijob abgerechnet wird. Es gibt 2 Möglichkeiten:
    – Wird ein Minijob “pauschal” besteuert, wird dieser nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben.
    – Wird der Minijob über die Lohnsteuermerkmale (früher “Lohnsteuerkarte”) abgerechnet, muss er in der Steuererklärung angegeben werden.
    In Deinem Fall ist es vermutlich so, dass DU den Ausgleich am Ende des Jahres durch die Steuererklärung erhältst, wenn der Minijob nicht pauschal versteuert wird.
    Um Klarheit zu erhalten, raten wir zum Anruf in der Minijobzentrale 0355 2902-70799