Fristlose Kündigung wegen Nebenjob unwirksam

Läuft ein (hauptberufliches) Arbeitsverhältnis ab, darf man sich kurz vor Ende bereits in einem Jobportal als Freiberufler listen lassen. So geschehen bei einem Mitarbeiter einer Steuerkanzlei, dem fristlos gekündigt wurde, weil in seinem Profil bei einer Jobbörse “freiberuflich tätig” stand. Das Arbeitsgericht hat aber entschieden, dass der Verdacht einer “Konkurrenztätigkeit” nicht vorliegt, da auch die […]

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