Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber durch die Anstellung von Minijobbern

Welche Vorteile hat eigentlich ein Arbeitgeber, der einen Minijobber einstellt?

Es gibt verschiedene Gründe, die es für eine Firma attraktiv macht, einen Minijobber (m/w/d) einzustellen. Sei es eine grundsätzlich variable Auftragslage, ein Saisongeschäft oder vorübergehende Auftragsspitzen oder -flauten. Die Flexibilität eines Minijobbers gegenüber eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Auftragnehmers ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) monetär sehr interessant.

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Arbeitgeber?

Abgesehen von den bekannten steuerlichen “Vorteilen” der sozialversicherungsbefreiten Anstellung (Minijob) kann der Arbeitgeber auch folgende Kosten absetzten:

Gewisse Maßnahmen zur Gesundheits­förderung kann der Arbeit­geber seinen Arbeitnehmern lohnsteuer- und sozial­versicherungs­frei bis zu 600€ p.a. erstatten (Freibetrag).Steuerfreie Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG)

§ 3 Nr. 63 EStG Der Arbeitgeber kann für seine Arbeitnehmer bis zu 8 % vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers steuer- und sozial­versicherungs­frei als Beitrag zu einer Direkt­versicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds einzahlen. Der Arbeitgeber kann die geleisteten Beiträge als Betriebs­ausgaben abziehen, was wiederum zu einer Steuersenkung führt (3.312 € jährlich bzw. 276 € monatlich).

Heimarbeit: Der Arbeitgeber kann bis zu 10% des Grundlohns zur Abgeltung der vom Arbeitnehmer getragenen Kosten für einen Heimarbeits­platz ohne Belegnachweise steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen.Bei höheren Kosten ebenfalls, wenn der Arbeitnehmer den belegmäßigen Nachweis erbringt

Grundsätzlich mindern Personalkosten das Betriebsergebnis, bzw. den Betriebsgewinn, was sich positiv auf die zu zahlende Gewerbesteuer auswirkt.


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