• Hallo Frau B.,

    hier sind noch einige Fragen unklar. “Abgerechnet” werden die Stunden, die der Minijobber angestellt ist.
    Wenn die Abrechnung von der Minijobzentrale kommt, dann ist hier sicherlich der Arbeitgeberteil mit aufgeführt.
    Daher ist der Betrag für Sie als Arbeitgeber natürlich höher, als die 450€.
    Für Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich aber bestenfalls bitte an die Minijobzentrale direkt – die kann Ihren Fall direkt bearbeiten.
    Wir können hier keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen.

    Hier erreichen Sie das Servicetelefon der Minijobzentrale: 0355 290270799