Betriebsferien: kann der Arbeitgeber Urlaub anordnen?

Frage von Nadja

Hallo,

ich habe einen 450€ in einer Zahnarztpraxis. Ich arbeite an 4 Tagen die Woche (Mo,Di,Do,Fr). Ich habe 1 schulpflichtiges Kind und 1 Kindergartenkind, mein Mann arbeitet Vollzeit. Mein Chef hat mir keinen Arbeitsvertrag gegeben, mich aber natürlich angemeldet. Mir stehen wenn ich richtig gerechnet habe 16 Urlaubstage im Jahr zu. Vom 19. bis 30. Juli möchten wir in den Urlaub fahren, mein Chef meinte aber dass das so nicht geht, weil er die Praxis an 4 aufeinander folgenden Wochen im August und September zu macht und ich ja da meine 16 Tage frei habe. Deshalb soll ich nun wenn ich in den Urlaub fahre meinen mir zustehenden Urlaub in den Ferien bezahlen. Was kann ich dagegen tun? Ich habe natürlich Sorge, dass er mich raus wirft, wenn ich etwas dagegen sage. Vielen Dank!



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  • Hallo Nadja,

    ein Arbeitgeber kann Urlaub nur unter den Voraussetzungen von § 7 Abs. 1 BurlG einseitig anordnen. Dafür müssen dringende betriebliche Belange, die auch in der Festlegung von Betriebsferien liegen können, vorliegen. Grundsätzlich sind es Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage oder ähnlichen Umständen ihren Grund haben. Nicht ausreichend für die Anordnung von Zwangsurlaub sind nach allgemeiner Auffassung ein kurzfristiger Auftragsmangel oder Betriebsablaufstörungen.
    Die Urlaubstage während der Betriebsferien werden behandelt wie die, die der Arbeitnehmer selbst eingereicht hat: Sie werden vom Jahresurlaub abgezogen. Zusätzlichen Urlaub muss ein Betrieb seinen Mitarbeitern wegen des Betriebsurlaubs also nicht gewähren.
    Wir können hier aber keine rechtsverbindliche Auskunft geben.