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Schülerjobs & Ferienjobs – Was muss ich als Schüler beachten?

Jugendarbeitsschutzvorschriften müssen beachtet werden.
Verboten sind Arbeiten, die zu anstrengend, zu gefährlich, ungeeignet oder gesundheitsgefährdend sind.

Schüler sind über den Betrieb unfallversichert. Beiträge an die Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung sind in der Ferial/Ferienarbeit in der Regel nicht abzuführen.

Minderjährige dürfen unbegrenzt verdienen…
ohne dass der Kindergeld-Anspruch der Eltern gefährdet ist. Bei Volljährigen Kindern geht der Kindergeldanspruch ebenfalls nicht verloren.

Taschengeld aufbessern wie viel ist erlaubt?
Viele Schüler möchten gern ihr Taschengeld durch kleine Jobs aufbessern – etwa in den Sommerferien.

Darf ich als Schüler unter 13 Jahren arbeiten?
Unter 13 Jahren gilt generelles Arbeitsverbot! Ausnahmen bestehen nach §6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Theater- und Musikveranstaltungen, Filmaufnahmen, Fernseh- und Hörfunkproduktionen sowie die dazugehörigen Proben. Die Arbeitgeber müssen hierfür aber eine Genehmigung einholen.

Wie viele Stunden darf ich ab 13 Jahren arbeiten?
Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen mit Einwilligung der Eltern leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Erlaubt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Tag, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben auch bis zu drei Stunden, an maximal fünf Wochentagen. Während der Schule darf die Tätigkeit nicht vor Schulbeginn und nur bis 18 Uhr ausgeführt werden, in den Ferien auch länger. Doch auch dann gilt die Zwei-Stunden-Grenze. Es gilt die Fünf-Tage-Woche und die Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe; die wöchentliche Arbeitszeit darf daher zehn beziehungsweise 15 Stunden nicht überschreiten. Die Tätigkeiten dürfen die Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit der Kinder nicht gefährden. Welche Jobs erlaubt sind, ist in der Kinderarbeitsschutzverordnung detailliert aufgelistet. Die Liste reicht vom “Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten” über die “Betreuung von Haustieren” bis zur “Ernte und Feldbestellung”. Die Jobs könnten als Minijob organisiert werden.

Wie viele Stunden darf ich ab 15 Jahren arbeiten?
Schüler dürfen zusätzlich zu den oben erwähnten Zeiten während der Schulferien insgesamt vier Wochen pro Kalenderjahr länger arbeiten. Erlaubt sind bei den Ferienjobs höchstens acht Arbeitsstunden pro Tag zwischen sechs und 20 Uhr an maximal fünf Wochentagen. Die Arbeit kann auch über mehrere Ferien verteilt werden – etwa auf zwei Wochen in den Oster- und zwei Wochen in den Sommerferien. Doch insgesamt dürfen dabei innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als vier Wochen zusammenkommen. An Samstagen und Sonntagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Berufsspezifische Ausnahmen gelten beispielsweise in Alten-, Pflege- und Kinderheimen, der Landwirtschaft und im Gaststättengewerbe.

Wie viele Stunden darf ich ab 16 Jahren arbeiten?
Jugendliche dürfen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr und in Bäckereien/Konditoreien ab fünf Uhr sowie in der Landwirtschaft zwischen fünf und 21 Uhr tätig sein. Es bleibt aber weiterhin bei der für die Ferien geltenden Vier-Wochen-Grenze. Für alle Jugendlichen gilt: Gefährliche Arbeiten sind untersagt. Generell müssen die Jugendarbeitsschutzvorschriften beachtet werden. Verboten sind danach Arbeiten, die zu anstrengend (zum Beispiel Akkordarbeit), zu gefährlich, ungeeignet oder gesundheitsgefährdend sind. Das Gleiche gilt für Tätigkeiten, die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, die den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen erfordern oder in sonstiger Weise die Gesundheit und Entwicklung der Jugendlichen gefährden könnten.

Wie viele Stunden darf ich ab 18 Jahren arbeiten?
Für volljährige Schüler gilt nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz. Für sie gilt das normale Arbeitsrecht. Sie dürfen auch mehr als vier Wochen im Jahr und auch außerhalb der Schulferien arbeiten. Das Gleiche gilt natürlich auch für Studenten.

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