2026 Neuerungen Minijob: Mindestlohn rauf auf 13,90 € und der 556 € Minijob wird zum 603 € Minijob
Minijobs 2026 – Der 603 € Minijob
Es gibt auch 2026 weiterhin gute Nachrichten für Minijobber! Denn der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird ab 1. Januar 2026 auf dreizehn Euro und neunzig Cent erhöht. Ebenfalls am 1. Januar steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro. Jährlich bedeutet das einen Minijobverdienst von 6.672 Euro, der möglich wird. Außerdem wird auch die Gleitzone erhöht!
Gleitzone 2026
Vom 01.01.2026 an liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig zwischen 603,01 EUR (bisher 556,01 EUR) und 2.000 EUR liegt.
Lohnuntergrenze “Mindestlohn”
Seit 1. Januar 2026 liegt die Lohnuntergrenze “Mindestlohn” bei 13,90 Euro
