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Nebenjob für Schüler, deren Eltern Hartz 4 (ALG2) beziehen

Wenn die Eltern Sozialleistungen vom Staat beziehen (Hartz 4), dann werden Einkünfte auf das erhaltene Sozialgeld angerechnet.

Ein Nebenjob ist für Schüler aus diesem Grund eigentlich uninteressant, denn mehr als 100-170 Euro bleiben von einem 450€ geringfügigen Minijob nicht übrig!

 

Der Freibetrag:

Der Freibetrag liegt bei 100€. Zusätzlicher Freibetrag wird mit 20% angerechnet. Der verbleibende Rest wird den Eltern abgezogen.

 

Beispiel geringfügiger Minijob mit 450€ Maximalverdienst:

100€ = Grundfreibetrag
70€ = 20% von (450-100=350) zusätzlicher Freibetrag
Gesamt :170€, die von den 450€ nicht in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Im Umkehrschluss: von den 450€ bleiben dem Schüler faktisch nur 170€ übrig, da der Rest den Eltern von Bedarfs-Geld für den Schüler abgezogen wird.

 

Die bessere Lösung (TIPP)

Arbeitet nur in den Ferien! Denn 1200€ sind frei!

Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Ferienjob nachgehen, können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:

– höchstens 1.200 Euro Verdienst im Kalenderjahr
– höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr
– Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung

Die Ferientätigkeit muss nicht am Stück sein sondern kann über die Ferien im gesamten Jahr verteilt werden.

 

Schüler, deren Eltern Hartz IV beziehen, werden besser gestellt:

Würde nach bisheriger Regelung ein Schüler 4500 Euro verdienen, so blieben die ersten 100 Euro anrechnungsfrei. Weitere 20 Prozent zwischen 100 Euro und 450 Euro blieben anrechnungsfrei, so dass der Schüler von den 450 Euro nur 170 Euro anrechnungsfrei verdienen kann (siehe Beispiel oben) und die übrigen 280 Euro zur Deckung des Bedarfs herangezogen würden.
Damit der Anreiz für Schülerarbeit in den Ferien für Harz 4 Jugendliche nicht zu gering ist, wurde diese Sonderregelung eingeführt.

Zu beachten ist, dass die Auszahlung des Verdienst nicht in den Ferien erfolgen muss.
Ausschlaggebend ist jedoch, dass die Erwerbstätigkeit während der Schulferien ausgeübt wurde!

 

Praxistipp: 2400 Euro Schülerjob ohne Abzug

2400€ kann ein Schüler, deren Eltern Harz 4 beziehen, in einem Jahr ohne Abzüge für die Bedarfsgemeinschaft verdienen, wenn:
– 1200€ NUR in den Ferien verdient wird
– und zusätzlich nicht mehr als 100€ außerhalb der Ferienzeiten in einem geringfügigen Minijob verdient werden


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