Minijobs: die VBW widerspricht den Minijob-Studien

Die Diskreditierung von Minijobs sei falsch, so die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. “Die Behauptungen, dass Minijobs immer weiter zunehmen, ist unzutreffend.” Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist mit ca. 5 Millionen Minijobbern seit 2006 konstant. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen sind jedoch in diesem Zeitraum um fünf Millionen angestiegen.
Das beweist: “Eine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs findet nicht statt”, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Die vbw widerspricht auch der Darstellung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, wonach rund die Hälfte der ausschließlich geringfügig Beschäftigten unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wird. Dass die bestehenden Regelungen eingehalten werden bestätigen auch die systematischen Betriebskontrollen der Rentenversicherung, denen ausnahmslos alle Arbeitgeber regelmäßig unterliegen. Bei über 80.000 Überprüfungen ergaben sich nach Angaben der Rentenversicherung lediglich 139 Beanstandungen wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz.

Außerdem: “Minijobs entsprechen in den meisten Fällen den persönlichen Wünschen. Häufig handelt es sich um Personen, die keine umfangreiche Erwerbstätigkeit anstreben, aber dennoch etwas hinzuverdienen möchten.” Damit sind vor allem Schüler, Studenten und Rentner gemeint, sowie nicht voll berufstätige Ehepartner. “Über 80 Prozent der Minijobber sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden”. Eine Aufstockung der Stunden-Arbeitszeit ist also nicht erwünscht! “Das sollte man respektieren.” so Brossardt.

Quellen: vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.


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