IAB bestätigt: Minijobs werden zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen

Minijob, Mindestlohn und Arbeitnehmerrechte – in den letzten Monaten wurden Studien von wirtschaftsnahen Einrichtungen medienwirksam präsentiert, die sich so sehr widersprachen, dass einem ganz schwindlig wurde. Die Realität sieht scheinbar doch oft anders aus, wie das staatliche Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung angibt.

“Alternativen Fakten entstehen auch durch Meinungsumfragen, die keinen Anspruch auf Realrepräsentativität haben, da die Umfrage in gewisser Weise nur Mittel zum Zweck ist. Beispielsweise werden diese Umfragen meist von wirtschaftlichen Verbänden oder Gewerkschaften angestoßen oder sind sehr politisch motiviert”, so Thomas Eggenhofer, der Geschäftsführer des Jobportals für Minijobs und Nebenjobs. “Wir beobachten den Arbeitsmarkt im Bereich Studentenjobs und Minijobs sehr genau. Große Sorge haben wir immer bei einem überregionalen Wahlkampf, hier vermischen sich Interessen von Wirtschaftsverbänden und politischen Eliten zu einer fehlerhaften Informationspolitik, die medial groß ausgerollt wird. Man kann hier auch bei etablierten Parteien von Populismus sprechen”, so Eggenhofer weiter. Auf Kosten der eigentlichen Arbeitnehmer, die verhältnismäßig viel Geld für Ihre Arbeit bekommen, da die Minijobs für die Minijobber Steuer- und sozialabgabenfrei sind.

Wie heißt es so schön: traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast? Von Fälschung spricht hier natürlich keiner – eher einem Interessenkonflikt mit der Realität vielleicht. Anders sind die unterschiedlichen Ergebnisse dieser Umfragen kaum zu erklären. Zu beobachten ist dies vor allem im ersten Quartal 2017. Es wurde viel über Minijob-Anstellungen berichtet – vor allem darüber, wie wenig sinnvoll der von Abgaben befreite Minijob ist, da er angeblich sozialversicherungspflichtige Jobs verhindern würde. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall. Das IAB berichtet, dass verstärkt Minijobs von Frauen, Älteren, Ostdeutschen sowie von Beschäftigten in mittelgroßen Betrieben in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt wurden. Also definitiv ein Jobmotor.
Aber stimmt denn diese Studie nun? Das Forschungsinstitut (IAB) der Bundesagentur für Arbeit bezieht sich jedenfalls nicht auf Meinungsumfragen, sondern Zahlen als Fakten – also schwarz auf weiß. „Etwas weniger als die Hälfte der Umwandlungen bedeuten zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“, so die IAB-Forscher Philipp vom Berge und Enzo Weber.

“Minijobs sind gerade für diejenigen interessant, die nicht mehr als ca. 50h im Monat arbeiten können oder wollen.” Eggenhofer spricht die Zielgruppe Studenten und Nebenjobber an, sowie Zweitverdiener, die bereits einen Hauptjob haben. Der große Vorteil bleibt, dass der Minijobber keine Abgaben zahlt – er hat also brutto für netto. “Ein Minijob ist als Zuverdienst ausgelegt, deshalb spricht man ja auch von einem Nebenjob. Wir können nur bestätigen, dass die Nachfrage an Minijobs groß ist. Ein Minijob wird bewusst als Nebenjob gewählt und nicht als Hauptberuf”. Wenn der Nebenjob mal zum Hauptberuf wird, dann nur, weil dem Nebenjobber die Tätigkeit so gut gefällt, dass er sich das auch hauptberuflich vorstellen kann. Für die meisten Minijobber kommt das jedoch nicht in Frage. Sie haben ja schon einen Hauptjob, studieren gerade noch oder brauchen diesen nur als Überbrückung.

Quellen: IAB, Gjobs