Minijobber haben Anrecht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub

Das gewerkschaftsnahe Wirtschaftsinstituts “Hans-Böckler-Stiftung” sieht eine große Gefahr, dass Minijobber um deren Entgelt gebracht werden – und zwar bei Krankheit und im Urlaub. Dieses Problem besteht in der Tat, denn auch das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit hat ermittelt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Minijob gar nicht wirklich kennen.
Viele Politiker behaupten daher auch, dass der Bericht der “Hans-Böckler-Stiftung” ein inszenierter Minijob-Skandal der selbsternannten “Studie” ist.

Fakt ist:

Die Rechte sind gleich den Teilzeitangestellten. Auch der Minijob ist ein Angestelltenverhältnis mit Schutzrechten wie Arbeitsrecht, Kündigungsrecht und eben auch Rechte in der Lohnfortzahlung. Dass dies viele Arbeitnehmer nicht wissen, ist der mangelhaften Aufklärungsarbeit geschuldet. Natürlich muss man sich als Arbeitnehmer aber auch selbst informieren.

Einfach ist es nicht immer, denn heute informiert man sich ja im Internet – und da stehen leider auch viele Halbwahrheiten und viel Fehlinformation. Viele lesen in Foren die Meinungen anderer unwissenden – das verunsichert natürlich.

Der beste Weg ist immer, sich bei Fragen an die zuständige Behörde zu wenden: Minijobzentrale Telefon 0355 2902-70799. Noch Fragen?