Arbeitgeber wissen zu wenig über Minijobs

Es gibt 7,4 Millionen Minijobber in Deutschland und trotzdem wissen viele Arbeitgeber nicht genau, was ein Minijob ist.

Wenn der Arbeitgeber eine Stellenanzeige aufgibt, muss er in den regulären Stellenbörsen die Frage beantworten “Teilzeit, Vollzeit oder Minijob?”. Leider ist vielen Arbeitgeber nicht klar, dass es sich bei allen 3 Begriffen um eine Festanstellung handelt.

Manche Firmen wollen Sozialabgaben sparen und vergeben Ihre Jobs mit dem Zusatz “auf Rechnung” oder “Honorarbasis” oder geben gleich “freiberuflich” an. Dafür braucht man aber ein Gewerbe und somit liegt keine Anstellung vor. Einem freiberuflichen (z.B.) Studenten 450 Euro auf Rechnung zu bezahlen und dies als Minijob zu bezeichnen ist schlichtweg falsch. Es bleibt dabei: Minjijob muss eine Anstellung sein. Freiberufliche Tätigkeiten (Honorar, Provision – oder alles andere auf Rechnung) sind eher keine typischen Nebenjobs (Gefahr: Scheinselbständigkeit).

Die besten allgemeinen Nebenjobs sind Minijobs bis 450 Euro pro Monat (auch kurzfristige Beschäftigungen sind Minijobs!), Gleitzonenjobs bis 850 Euro (ab 01.07.2019 bis 1300€) oder normale Arbeitsverhältnisse in Teilzeit ab 850 Euro (ab 01.07.2019 ab 1300€) .


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