Frage von Anonym
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihren Artikel „Die häufigsten Fragen und Antworten zu Minijobs im gewerblichen Bereich“ https://www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/die-haeufigsten-fragen-und-antworten-zu-minijobs-im-gewerblichen-bereich/ würde ich mich freuen, wenn Sie mir folgenden Sachverhalt bestätigen könnten:
Mein aktueller AG – der größte Rettungsdienstanbieter in Bayern – ist der Meinung, dass eine Überschreitung der maximalen jährlichen Verdiensthöhe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung verursacht durch eine unvorhergesehene (Krankheitsvertretung für MA in Quarantäne) und gelegentliche (max 3 mal in 12 Monate) Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze zu einer steuerpflichtigen Anstellung führt.
Laut der Internetseite der Minijobzentrale ist eine Überschreitung der max Jahresverdienstgrenze von 5.400€ bei unvorhergesehene und gelegentliche monatlichen Überschreitung möglich und führt unter genannten Bedingungen nicht zu einer SV-pflichtigen Anstellung.
Können Sie mir bitte schriftlich bestätigen, dass das nicht im Vorfeld geplante einspringen für in Quarantäne befindliche MA im Rettungsdienst bei einer Überschreitung der monatlichen 450€ in max 3 Monaten in 12 Monaten NICHT zu einer Beendigung der geringfügigen Beschäftigung führt?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir dies zur Weiterleitung bestätigen könnten.
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