Lohnt es sich noch einen Zweitjob aufzunehmen?

Frage von Florian H.:

Folgendes:

Ich befinde mich momentan noch in Kurzarbeit. Wie lange ist halt noch unklar.(Arbeite im Museum) und habe Lust auf einen Zweitjob.
Meine Arbeitgeber habe ich noch nicht in Kenntnis gesetzt da ich mir unsicher bin ob sich das wirklich noch lohnt.
Die paar € lohnen sich natürlich.
Es sind nur 4 Stunden am Tag und die Grenze von 450€ wird auch dabei nicht überschritten.
Wenn der Hauptjob wieder losgeht kann ich dann leider nur bedingt im Zweitjob arbeiten weil ich im Hauptjob 10 Stunden Schichten habe. (Bin Lohnsteuerklasse 1)
Meint ihr ich kann Meinen Hauptarbeitgeber davon in Kenntnis setzen?

Weil auch für die Zukunft wünsche ich mir ein 2. berufliches Standbein aufzubauen.
Gibt es vielleicht noch ein paar Knigge wie ich vorgehen kann ?(Teilzeit/Minijob)

Mein Hauptarbeitgeber ist natürlich nach dem Lockdown auf 100% meiner Kraft angewiesen und ich möchte auch dort bleiben.

  • Vorweg – ob sich etwas lohnt oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich lohnt es sich immer in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten, wenn einem die Arbeit auch gefällt. Durch Nebenjobs oder Zweitjobs lässt sich die Rente aufstocken oder Rentenpunkte sammeln. Auch bezahlte Urlaubstage, Gehalt-Fortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz sind weitere gute Gründe – auch in einem Minijob!

    Ob es an den Tagen ohne 10 Stundenschicht aber tatsächlich Spaß macht in einem Zweitjob zu arbeiten, können wir schlecht einschätzen. Ruhepausen gehören ja zu jeder Arbeitsleistung.
    Wichtig für den Hauptarbeitgeber ist volle 100%ige Einsatzkraft! Der Nebenjob darf sich nicht negativ auf den Hauptjob auswirken – sonst wäre das nicht zulässig.

    Wie lange die Lockdown-Phase noch dauert, ist nicht genau zu sagen, daher stellt sich schon die Frage, wie damit während und nach der Zeit umzugehen ist. Dem Hauptarbeitgeber von dem Interesse nach einem Nebenjob zu erzählen wäre nur fair. Auch vom Zuverdienst her wäre ein Zweitjob sicherlich interessant. Hier erfährt man, wo die Verdienstgrenzen sind und wie viel vom Minijob abgeführt wird, sowie die Unterschiede zwischen Nebenjob, 450€ Minijob, Teilzeitjob und geringfügige Beschäftigung.