• Hallo Frau W.

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben nicht nur Personen, die in Vollzeit bzw. 8 Stunden pro Tag arbeiten. Eine Fortzahlung des Lohnes gilt auch für Minijobber (geringfügig Beschäftigte) oder Angestellte in Teilzeit, sowie für Auszubildende.

    Aber:
    Der Anspruch gilt nur dann, wenn Sie vor Ihrer Krankheit mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung beim Arbeitgeber beschäftig waren.