• Hallo Teresa,

    nein, von 5:45 Uhr bis 14:00 Uhr wäre Deine Arbeitszeit selbst mit Pause zu lange.
    Für ein Schülerpraktikum ist eine maximale Grenze von 7 Stunden pro Tag, bzw. 35 Stunden pro Woche zulässig.
    Frage doch einmal im Supermarkt nach, wie die Pausen in dieser Zeit geregelt sind, denn:
    – bei einer Arbeitszeit von bis 6 Stunden sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben
    – bei längeren Arbeitszeiten ist eine Pause von 60 Minuten vorgeschrieben

    Wenn es um die Arbeitszeit geht, muss zwischen den folgenden zwei Personengruppen unterschieden werden:

    1. Jeder, der das 15. Lebensjahr noch NICHT erreicht hat, gilt als “Kind”
    2. Ab dem 15. Geburtstag ist laut dem JArbSchG der Begriff „Jugendlicher“ gültig.

    Grundsätzlich: kleinen Kindern ist jede Art der Beschäftigung grundsätzlich verboten!

    13-Jährigen dürfen mit Erlaubnis der Sorgeberechtigten “leichten Arbeiten” ausführen, wenn dabei weder die Schulbildung, noch die Gesundheit oder die Entwicklung beeinträchtigt wird.

    Ausnahme: Schülerpraktikum

    Schüler dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz in einem Schülerpraktikum 7 Stunden am Tag (35 Stunden in der Woche) arbeiten.