Minijob Lohn-Auszahlung rückwirkend möglich?

Frage von Arlu

Guten Tag
Ich bin seit September letzten Jahres als Minijobber angestellt und wollte mal fragen wie weit rückwirkend ich noch die 450 Euro ausgezahlt bekommen kann, da die Firma finanzielle Engpässe hatte und mir jetzt für die letzten 4 Monate auf einmal überweisen wollte.

  • Wir verstehen die Frage so, dass Sie bisher gar kein Gehalt – oder höchstens 1x 450€ bekommen haben? Wenn ja, dann ist das sowieso äußerst bedenklich und eigentlich unlauter, einen Arbeitnehmer einzustellen, wissentlich, dass man das Lohn-Entgelt im ersten Quartal der Abreit nicht bezahlen kann. Grundsätzlich gibt es juristisch einige Möglichkeiten, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt, zum Beispiel kann man den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist dafür setzen oder den Arbeitgeber abmahnen. Man kann unter gewissen Umständen auch die Arbeitsleistung verweigern. Auf jeden Fall kann man Zinsen verlangen und eventuell auch Schadensersatz verlangen. Grundsätzlich natürlich eine Klage auf Zahlung erheben und in manchen Fällen Arbeitslosengeld beantragen oder fristlos kündigen.
    Diese Schritte sollten aber mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprochen werden.

    Aber zurück zur Frage:
    Unserer Meinung nach sollten Sie sich dringend mit der Minijobzentrale telefonisch in Verbindung setzen (0355 290270799) um den Sachverhalt zu klären. Die Frage ist ja auch, ob in der genannten Zeit die Sozialversicherungsleistungen vom Arbeitgeber für Sie bezahlt wurden! Grundsätzlich kann unserer Ansicht nach das Entgelt auch nachträglich ausgezahlt werden, allerdings sind solche Schwankungen im Verdienst (bei einer Überprüfung) gefährlich, da man eventuell den Status eines Minijobs verliert. Allerdings bezieht sich das eher auf die Arbeitszeit – wenn die entsprechend gleich verteilt war/ist und nur das Gehalt nicht gezahlt wurde, dann ist das kein Problem. Eine stark schwankende Arbeitszeit wäre nämlich für einen Minijob unzulässig, Beispiel: Sie arbeiten (nahezu Vollzeit) und verdienen im ersten Quartal überdurchschnittlich viel (z.B. 4.000€) und im restlichen Jahr nur sehr wenig (z.B. 1.400€) mit entsprechend geringerer Arbeitszeit.

    Ihre Arbeitszeit muss jedoch jeden Monat vom Arbeitgeber notiert, sollte von Ihnen unterschrieben und dem Steuerberater der Firma gemeldet werden.

    Unser Tipp: Minijobzentrale anrufen, unter Ihrer Meldenummer Ihren Status abfragen. Zweitens mit dem Arbeitgeber sprechen! Drittens: juristische Mittel in Betracht ziehen.