Abzüge und Abgaben bei 2 Minijobs

Frage von Marco Hillmer

Hallo
Meine Frage lautet: wenn ich zwei 450 Euro Jobs mache, ohne Hauptbeschäftigung, muss ich ja Abgaben leisten. Von welchem Minijob werden die denn abgezogen von 1.oder 2.? Und muss ich mich um die Abgaben selber kümmern oder macht das einer der beiden Arbeitgeber? Wenn ich über diese 450 Euro Grenze komme bin ich ja automatisch gesetzlich krankenversichert wer meldet mich bei der Krankenkasse von den beiden Arbeitgebern an?

  • Nur wer keine (Sozial)versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann überhaupt mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Minijobs bleiben es aber nur dann, wenn 450 Euro Verdienst (oder 5400 Euro im Jahr) nicht überschritten werden. Überschreitet der Verdienst diese Verdienstgrenze, sind alle Jobs automatisch Versicherungspflichtig und keine Minijobs mehr!
    Wenn mit beiden Minijobs also mehr als 450,- Euro verdient werden, müssen beiden Arbeitgeber/-innen den “Minijobber” (der ja keiner mehr ist), bei der Minijobzentrale abmelden und bei der Krankenkasse anmelden.
    Damit zahlen Sie auch automatisch Sozialabgaben.
    Mehr Infos gibt es bei den FAQ zu Minijobs